Garantieerklärung

Als innovatives und zukunftsorientiertes Unternehmen legen wir großen Wert auf die Qualität und Zuverlässigkeit unserer Produkte. Alle unsere Sortimentsartikel unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. Sollte ein Produkt wider Erwarten nicht einwandfrei funktionieren oder Mängel aufweisen, bieten wir eine freiwillige Herstellergarantie auf Grundlage der nachstehenden Garantieerklärung.

Die Trio Lighting Group* übernimmt gegenüber Verbrauchern für alle Leuchten aus dem TRIO/REALITY Sortiment mit fest verbauten LEDs, die ab dem 01.04.2017 (Kaufdatum) gekauft wurden, eine freiwillige LED-Funktionsgarantie von 5 Jahren und für alle Leuchten mit fest verbauten LEDs, die vor dem 01.04.2017 gekauft wurden, eine freiwillige LED-Funktionsgarantie von 3 Jahren. „Verbraucher“ im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche oder juristische Person, die Eigentümer eines TRIO bzw. REALITY-Produktes ist und dieses nicht erworben hat, um es weiter zu verkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren. „Erst-Endverbraucher“ ist der Verbraucher, der als erstes das Produkt von einem autorisierten Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person erworben hat, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit wieder verkauft oder installiert.

Garantiezeit

Die freiwillige LED-Funktionsgarantie beträgt wie vorbezeichnet 5 bzw. 3 Jahre und beginnt mit dem Tag des Kaufes des Erst-Endverbrauchers.

Garantieschutz

Die freiwillige Funktionsgarantie umfasst die einwandfreie Leuchtfunktion der Leuchte, sowie die Funktionstüchtigkeit der elektronischen Komponenten.Maßgeblich ist hierbei der wissenschaftliche Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Herstellung.
Für Leuchten mit fest verbauten LEDs, gilt hinsichtlich der garantierten und ordnungs-gemäßen Leuchtfunktion folgende Einschränkung: Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik kann die Lichtleistung von LEDs im Laufe der Lebensdauer nachlassen, diese fallen allerdings nicht plötzlich aus. Dieser Alterungsprozess (Degradierung) ist in erster Linie auf thermische Einflüsse auf den Kristall zurückzuführen und ist in der LED-Technologie als völlig normal einzustufen. Hierbei handelt es sich um gebrauchsbedingten Verschleiß.
Die Lebensdauer von LEDs wird anhand des Zeitpunktes bemessen bzw. bestimmt, an dem deren lichttechnischen Werte mindestens einen sogenannten L70/B10-Wert aufweisen. Die Bezeichnung L70 bedeutet, dass die Lichtleistung einer LED auf 70% des Ausgangswertes seit der Inbetriebnahme abgesunken ist. Jede LED besteht aus mehreren kleineren LED-Modulen und der B10-Wert beschreibt, dass 10% der verbauten LED-Module diesen Wert nicht erreichen. Die LEDs sind nach Ablauf ihrer Lebensdauer noch voll funktionstüchtig, jedoch mit geringerer Lichtleistung.
Dies bedeutet, dass das Nachlassen der Lichtwirkung der LED-Leuchten im vorbezeichneten Umfang innerhalb der Lebensdauer nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik keinen Mangel darstellt.

Garantieleistungen

Im Falle eines innerhalb der Garantiezeit aufgetretenen Mangels oder Defektes, besteht die Garantieleistung darin, dass die Unternehmen der TRIO Lighting Group* nach eigener Wahl eine für den Verbraucher kostenlose Reparatur des Produktes durchführt oder es durch ein Produkt gleicher Art und gleichen Typs ersetzt. Sofern die betroffene Leuchte zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr im Sortiment ist, sind die Unternehmen der TRIO Lighting Group* berechtigt, ein ähnliches gleichwertiges Produkt zu liefern.
Die Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzen sie eine neue Garantie in Kraft. Die von der ursprünglichen Garantiezeit verbliebene Restgarantiezeit gilt auch für ein Ersatzprodukt.

Garantieanspruch und Garantienachweis

Der Anspruch auf Garantieleistung besteht nur, wenn die Fehleranzeige direkt gegenüber dem Verkäufer und nach 2 Jahren gegenüber der TRIO Lighting Group* schriftlich vorgenommen wird. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche Anzeige nach Kenntniserlangung vom Mangel des Produktes innerhalb der Garantiezeit. Weiterhin sind die Vorlage des Original-Kaufbeleges über den ordnungsgemäßen Erwerb des Produktes, sowie die Vorlage des betroffenen Produktes notwendig. Die entsprechenden Kaufbelege sind daher bis zum Ende der Garantiezeit aufzubewahren.

Garantiebedingungen und Garantieausschluss

Ausdrücklich ausgenommen von dieser freiwilligen Funktionsgarantie sind alle auswechselbaren Leuchtmittel, alle als solche verkauften 2. Wahl-Produkte, und Präsentationsmuster.
Diese Garantiezusage steht zudem unter der Bedingung, dass
• die Produkte bestimmungsgemäß betrieben wurden,
• die Installationsvorschriften gemäß der beigefügten Bedienungsanleitung befolgt wurden, sowie die Grenzwerte für Versorgungsspannung und Umgebungs-einwirkungen eingehalten worden sind,
• keine An- und Umbauten bzw. sonstige Modifikationen an den Produkten vorgenommen wurden,
• die Wartung, Pflege und der Betrieb der Produkte entsprechend der Bedienungsanleitung erfolgt sind,
• die vorgeschriebenen Leuchtmittel verwendet worden sind, welche den entsprechenden Normen und Vorschriften genügen,
• an den Produkten keine chemischen und physikalischen Einwirkungen auf der Materialoberfläche vorliegen, die bei nicht sachgemäßem Gebrauch entstanden sind, zum Beispiel durch Schädigung durch falsche Reinigungs- und Putzmittel oder scharfkantige Gegenstände, sowie Bruch- oder Gewalteinwirkung. Hierdurch bedingte Schäden unterliegen nicht der Garantiezusage,
• die Verkaufsdokumente weder geändert noch unleserlich gemacht wurden.

Sonstige Ansprüche

Unabhängig von dieser Herstellergarantie, ob im Garantiefall die vorbezeichnete Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, werden die gesetzlichen Rechte im Hinblick auf Gewährleistung und Konsumentenschutz keinesfalls eingeschränkt. Auch die Rechte nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, werden durch diese Herstellergarantie nicht eingeschränkt.

Hinweis zu dieser Garantieerklärung

*Die vorbezeichnete Garantieerklärung gilt für folgende der TRIO Lighting Group angeschlossenen Unternehmen:
• TRIO Leuchten GmbH, Gut Nierhof 17, D-59757 Arnsberg
• REALITY Leuchten GmbH, Gut Nierhof 17, D-59757 Arnsberg
• TRIO International GmbH, Gut Nierhof 17, D-59757 Arnsberg
• TRIO Lighting Ibèrica S.L., Avda. Corts Catalanes 5-7, 08173 Sant Cugat de Valles, Barcelona
• TRIO Lighting Italia s. r. l., Via Padre Giuseppe Masciadri 2 H, 22066 Mariano Comense
• TRIO Lighting Scandinavia Oy, Malmin raitti, rappu B, 00700 Helsinki
• TRIO Lighting Türkiye Ltd. Sti., Inönü Mahlesi Kayisdagi Caddesi Münüre is Merkezi. No. 28
K:2 D:2, 34704 Atasehir, Istanbul
• ArnsbergerLicht, Inc., 18020 S. Figueroa Street, Gardena, CA 90248 Los Angeles - USA