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LogoutAls innovatives und zukunftsorientiertes Unternehmen legen wir großen Wert auf die Qualität und Zuverlässigkeit unserer Produkte. Alle unsere Sortimentsartikel unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. Sollte ein Produkt wider Erwarten nicht einwandfrei funktionieren oder Mängel aufweisen, bieten wir eine freiwillige Herstellergarantie auf Grundlage der nachstehenden Garantieerklärung.
1. Garantieerklärung
Die Trio Lighting Group* übernimmt gegenüber Verbrauchern für alle Leuchten aus dem TRIO/REALITY Sortiment mit fest verbauten LEDs, die ab dem 01.04.2017 (Kaufdatum) gekauft wurden, eine freiwillige LED-Funktionsgarantie von 5 Jahren und für alle Leuchten mit fest verbauten LEDs, die vor dem 01.04.2017 gekauft wurden, eine freiwillige LED-Funktionsgarantie von 3 Jahren. „Verbraucher“ im Sinne dieser Funktionsgarantie ist jede natürliche oder juristische Person, die Eigentümer eines TRIO bzw. REALITY-Produktes ist und dieses nicht erworben hat, um es weiter zu verkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren. „Erst-Endverbraucher“ ist der Verbraucher, der als erstes das Produkt von einem autorisierten Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person erworben hat, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit wieder verkauft oder installiert.
2. Garantiezeit
Die freiwillige LED-Funktionsgarantie beträgt wie vorbezeichnet 3 bzw. 5 Jahre und beginnt mit dem Tag des Kaufes des Erst-Endverbrauchers.
3. Garantieschutz
Die Funktionsgarantie umfasst die einwandfreie Leuchtfunktion, sowie die Funktionstüchtigkeit von elektronischen Komponenten. Maßgeblich ist hierbei der wissenschaftliche Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Herstellung.
Für Leuchten mit fest verbauten LEDs, gilt hinsichtlich der garantierten und ordnungs-gemäßen Leuchtfunktion folgende Einschränkung: Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik kann die Lichtleistung von LEDs im Laufe der Lebensdauer nachlassen, diese fallen allerdings nicht plötzlich aus. Dieser Alterungsprozess (Degradierung) ist in erster Linie auf thermische Einflüsse auf den Kristall zurückzuführen und ist in der LED-Technologie als völlig normal einzustufen. Hierbei handelt es sich um gebrauchsbedingten Verschleiß.
Die Lebensdauer von LEDs wird anhand des Zeitpunktes bemessen bzw. bestimmt, an dem deren lichttechnischen Werte mindestens einen sogenannten L70/B10-Wert aufweisen.
Die Bezeichnung L70 bedeutet, dass die Lichtleistung einer LED auf 70% des Ausgangswertes seit der Inbetriebnahme abgesunken ist. Jede LED besteht aus mehreren kleineren LED-Modulen und der B10-Wert beschreibt, dass 10% der verbauten LED-Module diesen Wert nicht erreichen. Die LEDs sind nach Ablauf ihrer Lebensdauer noch voll funktionstüchtig, jedoch mit geringerer Lichtleistung.
Dies bedeutet, dass das Nachlassen der Lichtwirkung der LED-Leuchten im vorbezeichneten Umfang innerhalb der Lebensdauer nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik keinen Mangel darstellt.
4. Garantieleistungen
Im Falle eines innerhalb der Garantiezeit aufgetretenen Mangels oder Defektes, besteht die Garantieleistung darin, dass die Unternehmen der TRIO Lighting Group* nach eigener Wahl eine für den Verbraucher kostenlose Reparatur des Produktes durchführt oder es durch ein Produkt gleicher Art und gleichen Typs ersetzt. Sofern die betroffene Leuchte zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr im Sortiment ist, sind die Unternehmen der TRIO Lighting Group* berechtigt, ein ähnliches gleichwertiges Produkt zu liefern.
Die Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzen sie eine neue Garantie in Kraft. Die von der ursprünglichen Garantiezeit verbliebene Restgarantiezeit gilt auch für ein Ersatzprodukt.
5. Garantieanspruch und Garantienachweis
Der Anspruch auf Garantieleistung besteht nur, wenn die Fehleranzeige direkt gegenüber dem Verkäufer und nach 2 Jahren gegenüber der TRIO Lighting Group* schriftlich vorgenommen wird. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche Anzeige nach Kenntniserlangung vom Mangel des Produktes innerhalb der Garantiezeit. Weiterhin sind die Vorlage des Original-Kaufbeleges über den ordnungsgemäßen Erwerb des Produktes, sowie die Vorlage des betroffenen Produktes notwendig. Die entsprechenden Kaufbelege sind daher bis zum Ende der Garantiezeit aufzubewahren.
6. Garantiebedingungen und Garantieausschluss
Ausdrücklich ausgenommen von dieser freiwilligen Funktionsgarantie sind alle auswechselbaren Leuchtmittel, alle als solche verkauften 2. Wahl-Produkte, und Präsentationsmuster.
Diese Garantiezusage steht zudem unter der Bedingung, dass
- die Produkte bestimmungsgemäß betrieben wurden,
- die Installationsvorschriften gemäß der beigefügten Bedienungsanleitung befolgt wurden, sowie die Grenzwerte für Versorgungsspannung und Umgebungs-einwirkungen eingehalten worden sind,
- keine An- und Umbauten bzw. sonstige Modifikationen an den Produkten vorgenommen wurden,
- die Wartung, Pflege und der Betrieb der Produkte entsprechend der Bedienungsanleitung erfolgt sind,
- die vorgeschriebenen Leuchtmittel verwendet worden sind, welche den entsprechenden Normen und Vorschriften genügen,
- an den Produkten keine chemischen und physikalischen Einwirkungen auf der Materialoberfläche vorliegen, die bei nicht sachgemäßem Gebrauch entstanden sind, zum Beispiel durch Schädigung durch falsche Reinigungs- und Putzmittel oder scharfkantige Gegenstände, sowie Bruch- oder Gewalteinwirkung. Hierdurch bedingte Schäden unterliegen nicht der Garantiezusage,
- die Verkaufsdokumente weder geändert noch unleserlich gemacht wurden.
7. Sonstige Ansprüche
Unabhängig von dieser Funktionsgarantie, ob im Garantiefall die Funktionsgarantie in Anspruch genommen wird oder nicht, werden die gesetzlichen Rechte im Hinblick auf Gewährleistung und Konsumentenschutz keinesfalls eingeschränkt. Auch die Rechte nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, werden durch diese Funktionsgarantie keineswegs eingeschränkt.
8. Hinweis zu dieser Garantieerklärung
*Diese Garantieerklärung gilt für folgende der TRIO Lighting Group angeschlossenen Unternehmen:
Nein, das ist nicht möglich. Der Bezug muss ausschließlich über den Handel erfolgen.
Die Reklamation muss über den Händler abgewickelt werden, bei dem Sie die Leuchte gekauft haben.
Solange sich der Artikel im Sortiment befindet, können Sie das Ersatzteil bzw. Ersatzglas direkt dort bestellen, wo Sie den Artikel gekauft haben.
Die Abkürzung „IP“ steht für „ingress protection“ (deutsch: Schutz gegen Eindringen). Die einzelnen Schutzarten geben die Eignung von elektrischen Betriebsmitteln (z.B. Leuchten) für verschiedene Umgebungsbedingungen an. Den immer vorhandenen Buchstaben IP werden zwei Kennziffern angehängt. Diese zeigen an, welchen Schutzumfang ein Gehäuse bezüglich Berührung bzw. Fremdkörper (1. Kennziffer) und Feuchtigkeit bzw. Wasser (2. Kennziffer) bietet.
Zur Beurteilung, ob eine Fläche (beispielsweise ein Schreibtisch) hell genug ausgeleuchtet ist, wird die Beleuchtungsstärke gemessen. Sie ist das Verhältnis der auffallenden Lichtmenge zur beleuchteten Fläche (Lumen pro Quadratmeter). Gemessen wird die Beleuchtungsstärke in „Lux“ (abgekürzt: lx); sie beträgt 1 Lux, wenn der Lichtstrom von 1 Lumen gleichmäßig auf eine Fläche trifft.
Die Lichtstromwerte (Lichtleistung) von modernen LEDs liegen mittlerweile zwischen 60 bis 100 Lumen pro Watt. Normale Glühlampen erreichen lediglich 10 bis maximal 15 Lumen pro Watt. Demzufolge können Sie die Leistung (Watt) einer LED annähernd mit dem Faktor 10 multiplizieren um den ungefähren Vergleich zur normalen Glühlampe zu erhalten. Der Lichtstromwert eine 5 Watt LED-Lampe entspricht also in etwa einer 40 Watt herkömmlichen Glühlampe.
Die Lichtfarbe einer Lichtquelle wird über die Farbtemperatur gemessen. Die Maßeinheit für die Farbtemperatur ist Kelvin (abgekürzt: K). Je höher die Farbtemperatur, desto weißer erscheint das Licht. Übliche Farbtemperaturen reichen von „warmweiß“ 2.700 K - 3.000 K (ähnlich der Glühlampen) über „neutralweiß“ 3.500 – 4.000 K, bis hin zu „tageslichtähnlichen weiß“ 5.500 – 6.500 K.
Der Lichtstrom, dessen Einheit in „Lumen“ (abgekürzt: lm) gemessen wird, ist die gesamte von einer Lichtquelle abgegebenen Lichtleistung. Für viele Privatverbraucher wird die Wattzahl einer Glühlampe als Maß die Lichtleistung verstanden. Dabei sagt sie nur etwas darüber aus, wie viel elektrische Leistung eine Lampe aufnimmt. Bei energieeffizienten Alternativen, wie z.B. LED-Lampen wird zusätzlich auch der Lumenwert vermerkt. Je höher der Lumenwert, desto heller die Lampe.
LED-Leuchten im Wohnzimmer? Das klang vor wenigen Jahren noch wie Zukunftsmusik. Mittlerweile nutzen immer mehr Menschen energieeffiziente LED-Leuchten in ihren Wohnräumen. Dabei muss man auf schönes Wohlfühllicht nicht mehr verzichten. Egal ob im Wohn-, Ess- oder Schlafzimmer, in der Küche oder im Home-Office – LED-Leuchten können durch den Einsatz verschiedenster Lichtfarben nahezu überall eingesetzt werden.
Die nutzbare Lebensdauer einer LED beträgt ca. 30.000 Brennstunden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Glühlampen sind LEDs unempfindlich gegen mechanische Beanspruchung und sind nahezu wartungsfrei.
LEDs produzieren mehr Licht pro Watt elektrischer Energie als herkömmliche Glühlampen und sparen dadurch bis zu 85 % Energiekosten.
LED steht für „light emitting diode“ (Licht emittierende Diode) und ist ein Halbleiterbauelement, das sichtbares Licht ausstrahlt.
Die vom Produktionsstopp betroffenen Lampen dürfen weiterhin vom Handel verkauft werden bis die bestehenden Lagervorräte aufgebraucht sind. Selbstverständlich dürfen Verbraucher alle Glühlampen, die sie zu Hause im Einsatz haben, auch weiterhin gebrauchen und werden nicht gezwungen, diese durch Energiesparlampen zu ersetzen.
Auch die Verbraucher können vom Wechsel zu energiesparenden Leuchtmitteln profitieren, da sie mit effizienten Alternativen wie Kompaktleuchtstofflampen oder LED-Lampen den Energieverbrauch deutlich senken und dadurch Kosten sparen werden. Auch wenn die Alternativen zur Glühlampe teurer in der Anschaffung sind, rechnet sich die Investition durch die Einsparung beim Strom – in der Regel bereits nach einem Jahr.
Die EU und die europäische Lampenindustrie verfolgen mit der Durchführungsdirektive das Ziel, CO²-Emissionen erheblich zu reduzieren und dadurch einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Durch diese Maßnahme werden allein in Deutschland umgerechnet ca. 4,5 Millionen Tonnen CO² pro Jahr eingespart.